Grundschule Asslar / Asslar

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Kind für die Notbetreuung anmelden?

Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

  1. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  2. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder
  3. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.

Ein Muster für eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstherrn haben wir auf unserer Homepage hinterlegt, gerne können Sie dies aber auch direkt in unserem Sekretariat anfragen.

Bei Problemen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Lehrkraft auf, im Hinblick auf individuelle Lösungen unterstützen wir Sie gerne.