Grundschule Asslar / Asslar

Was muss ich als Elternteil tun, wenn der Test positiv ausfällt?

Wir sind ist im Falle eines positiven Antigen-Selbsttests nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, den positiven Testfall gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Da es sich bei einem positiven Schnelltest lediglich um einen Verdacht handelt, ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen kostenfreien PCR-Test in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchführen lassen. Der PCR-Test korrigiert oder bestätigt das Ergebnis des Antigen-Selbsttests.

Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für einen solchen PCR-Test an Ihre Hausarztpraxis oder eines der Testzentren unter der Telefonnummer 116 117.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss sich Ihr Kind

in Quarantäne begeben; nach dem Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests, insbesondere im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses, entscheidet das Gesundheitsamt über eventuell notwendige weitere Maßnahmen.

Damit Sie Sicherheit für sich selbst und für Ihre Familie haben, wird dringend empfohlen, dass Sie den PCR-Test möglichst umgehend durchführen lassen.

Fällt der Selbsttest negativ aus, sind natürlich trotzdem die üblichen Hygieneregeln einzuhalten, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt.